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Klasse MO - Prüfbescheinigung Mofa

Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer bbh. von max. 25 km/h. Antrieb mit Verbrennungs- oder Elektromotor. Fahrradmerkmale nur bei der Ausführung "Leichtmofa".


Mindestalter

15 Jahre


Ausbildung:
Theorie: 6 Doppelstunden im Gruppenunterricht von max 20 Mofa Bewerbern. Einzelausbildung von Mofa-Bewerbern nur im Unterricht der Klasse A + M
Praktisch: Im Einzelunterricht mind. 90 min, im Gruppenunterricht max. 4 (2x2) Personen. Jeder Fahrer muss mind. 90 Min. fahren.
Grundaufgaben: keine, Grundausbildung beinhaltet verschiedene Grundfahrübungen.

Handhabung des Mofas, Anfahren und Haltern, Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit., Fahren eines Kreises, Wenden, Abbremsen, Ausweichen


Ausbildung durch:

1. Fahrlehrer/in der Klasse A und der Klasse BE, wenn der FL- Schein vor 01.10.1985 erworben wurde und bis 01.10.97 ein Einweisungsseminar des DVR ( Deutscher Verkehrssicherheitsrat) besucht wurde.


2. Lehrer in, von der obersten Landesbehörde anerkannten Schulen.

Ausnahmen:

Eine Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich bei Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, Inhabern einer Fahrerlaubnis und Ausl. Fahrerlaubnis.





Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Klasse MO
Klasse B
Klasse B197
Klasse B196
Klasse B96
Klasse BE