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Klasse B
Allgemeines

Kraftfahrzeuge-außer Krafträdern-bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger generell bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder. Anhänger mit zulässige Gesamtmasse über 750kg erlaubt,sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschritten wird).



Mindestalter: 18

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur in Begleitung der angegeben Person ein KFZ führen.



Vorbesitz: nicht erforderlich
Erwerb: direkt
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Einschluss: AM, und L

Theorieunterricht:

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.



Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Klasse MO
Klasse B
Klasse B197
Klasse B196
Klasse B96
Klasse BE