Über Uns News Zum Nachdenken Leistungen Der Führerschein Antragstel-
lung
Die Prüfung Album Anfahrt Kosten Führerschein auf Probe Erstehilfe Kurse Links Kontakt Impressum
Klasse B196 Allgemeines

Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Mindestalter

25 Jahre

Vorbesitz:

Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren


Weitere Voraussetzungen

Keine theoretische und praktische Prüfung.

Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird beim Straßenverkehrsamt selbst beantragt.


Befristung:

Es handelt sich um eine nationale Schllüsselziffer, B196 wird nur in Deutschland anerkannt. Alte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig. Wegen der Fälschungssicherheit und der Aktualität des Fotos müssen Führerscheine die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden,alle 15 Jahre verlängert werden.


Theorieunterricht:

Theorieunterricht 1 Doppelstunde = 90 Minuten
4 Doppelstunden Zusatzstoff A


besondere Ausbildungsfahrten:

5x 90 min Praxisstunden
Bestehend aus
Übungsfahrt
Überlandfahrt
und Autobahnfahrt.

Sonstiges:

Es handelt sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse.
Somit ist eine Erweiterung auf Klasse A2 oder A nach zweijährigem Besitz nicht möglich


Unterlagen und Nachweise:

Bescheinigung der Fahrschule über eine erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung.
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Klasse MO
Klasse B
Klasse B197
Klasse B196
Klasse B96
Klasse BE