Über Uns News Zum Nachdenken Leistungen Der Führerschein Antragstel-
lung
Die Prüfung Album Anfahrt Kosten Führerschein auf Probe Erstehilfe Kurse Links Kontakt Impressum
Klasse A

Krafträder (Zweiräder,auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter

20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Personen ab 24 Jahren erwerben die Klasse A ohne Einschränkung.Das Mindestalter für die Klasse A bezogen auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.


Vorbesitz

nicht erforderlich



Bei Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe.


Einschlüsse

Klasse A2, A1 und Klasse AM


Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Theorieunterricht

Theorieunterricht:
Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.


Sonstiges:

Eine vor dem 01.04.1980 erworbene Fahrerlaubnisklasse 3 (heute Klasse B) schließt auch die heutige Fahrerlaubnisklasse A1 mit ein! Das bedeutet, ein Anwärter für die Klasse A, der die FE-Klasse 3 mitbringt, spart ganz erheblich bei den Sonderfahrten. Er halbiert quasi die gesetzlichen Vorgaben, indem er nur 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt absolvieren muss !


Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.


Mindestalter

18 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe


Einschlüsse: Klasse AM
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Theorieunterricht:

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.



Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse A1

Leichtkrafträder
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Mindestalter

16 Jahre

Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe


Einschlüsse: Klasse AM
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Theorieunterricht:

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.



Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse AM Zweirädrige Kleinkrafträder

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm? oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 50 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektofahrzeugen


Fahrräder mit Hilfsmotor

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen


Mindestalter

16 Jahre


Einschluss: keine
Vorbesitz

nicht erforderlich


weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe


Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Theorieunterricht

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff


besondere Ausbildungsfahrten:

Die Fahrstundenanzahl hängt von den persönlichen Fähigkeiten des/r Fahrschülers/in ab.



Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Ärztliches Zeugnis
Sehtest / Augenärztliches Zeugnis / Gutachten
Erste-Hilfe-Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse MO - Prüfbescheinigung Mofa

Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer bbh. von max. 25 km/h. Antrieb mit Verbrennungs- oder Elektromotor. Fahrradmerkmale nur bei der Ausführung "Leichtmofa".


Mindestalter

15 Jahre


Ausbildung:
Theorie: 6 Doppelstunden im Gruppenunterricht von max 20 Mofa Bewerbern. Einzelausbildung von Mofa-Bewerbern nur im Unterricht der Klasse A + M
Praktisch: Im Einzelunterricht mind. 90 min, im Gruppenunterricht max. 4 (2x2) Personen. Jeder Fahrer muss mind. 90 Min. fahren.
Grundaufgaben: keine, Grundausbildung beinhaltet verschiedene Grundfahrübungen.

Handhabung des Mofas, Anfahren und Haltern, Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit., Fahren eines Kreises, Wenden, Abbremsen, Ausweichen


Ausbildung durch:

1. Fahrlehrer/in der Klasse A und der Klasse BE, wenn der FL- Schein vor 01.10.1985 erworben wurde und bis 01.10.97 ein Einweisungsseminar des DVR ( Deutscher Verkehrssicherheitsrat) besucht wurde.


2. Lehrer in, von der obersten Landesbehörde anerkannten Schulen.

Ausnahmen:

Eine Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich bei Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, Inhabern einer Fahrerlaubnis und Ausl. Fahrerlaubnis.





Klasse B
Allgemeines

Kraftfahrzeuge-außer Krafträdern-bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger generell bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder. Anhänger mit zulässige Gesamtmasse über 750kg erlaubt,sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschritten wird).



Mindestalter: 18

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur in Begleitung der angegeben Person ein KFZ führen.



Vorbesitz: nicht erforderlich
Erwerb: direkt
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Einschluss: AM, und L

Theorieunterricht:

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.



Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse B197
Allgemeines

Kraftfahrzeuge-außer Krafträdern-bis zu 3500 kg zulässige Gesamtmasse und bis zu 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger generell bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder. Anhänger mit zulässige Gesamtmasse über 750kg erlaubt,sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschritten wird).



Mindestalter: 18

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur in Begleitung der angegeben Person ein KFZ führen.



Vorbesitz: nicht erforderlich
Erwerb: direkt
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Einschluss: AM, und L

Theorieunterricht:

Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse verringert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.


Sonstiges:

Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) in einem Schaltwagen der Klasse B.
Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.


Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt









Klasse B96
Allgemeines Erweiterung des Klasse B Führerscheins, der das Fahren von einem Kraftwagen mit Anhänger erlaubt, deren Gesamtmasse 4250 kg nicht übersteigen darf.

Mindestalter: 18
Erwerb: Vorbesitz Kl. B erforderlich
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.



Vorraussetzungen:

2,5 h Theorie
4,5 h Praxis

Sonstiges:

Keine Prüfung.





Klasse BE
Allgemeines Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Anhängelast bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5-fachen der zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18
Erwerb: Vorbesitz Kl. B erforderlich
Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Einschluss: AM, und L

besondere Ausbildungsfahrten BE:

3 Stunden Überlandfahrt
1 Stunden Autobahnfahrt
1 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.





Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Klasse MO
Klasse B
Klasse B197
Klasse B196
Klasse B96
Klasse BE