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Führerschein auf Probe

Fahranfänger der Fahrerlaubnisklassen B und A erhalten in den ersten 2 Jahren Ihren Führerschein zunächst auf Probe. Innerhalb dieser Zeit sollen sich Führerscheinneulinge im Straßenverkehr bewähren. Wer innerhalb dieser Zeit nicht mit einem schweren Verkehrsverstoß oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffällig wird, hat die Probezeit überstanden.


Wer jedoch auffällig wird, bei dem verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Darüber hinaus ordnet die Verwaltungsbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) an. Dieses findet meist in Form eines Gruppengesprächs in bestimmten Fahrschulen statt.


Wer mit Alkohol oder Drogen in Berührung kam, muss an einer spezifischen Maßnahme bei einer Beratungsstelle für Fahreignung teilnehmen. Verweigert der Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.


Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle Fahrer und Fahrerinnen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot! Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber der traurigen Tatsache Rechnung, dass die geringe Fahrerfahrung von Fahranfängern in Verbindung mit Alkoholkonsum bislang immer wieder zu besonders tragischen, weil vermeidbaren, Unfällen mit unabsehbaren Konsequenzen für alle Betroffenen führte.