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Klasse A

Krafträder (Zweiräder,auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter

20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Personen ab 24 Jahren erwerben die Klasse A ohne Einschränkung.Das Mindestalter für die Klasse A bezogen auf dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird auf 21 Jahre festgelegt.


Vorbesitz

nicht erforderlich



Bei Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Bei Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische Prüfung aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

weitere Voraussetzungen

Sehtest, Unterweisung in Erster Hilfe.


Einschlüsse

Klasse A2, A1 und Klasse AM


Befristung:

Alle nach dem 19 Januar 2013 neu ausgestellten Führerscheindokumente haben ein Ablaufdatum.Sie werden auf 15 Jahre befristet.Die Befristung dient der Fälschungssicherheit.Ein neues Dokument wird ohne Prüfung und ohne Gesundheitsuntersuchung ausgestellt.


Theorieunterricht

Theorieunterricht:
Theorieunterricht (mindestens) 1 Doppelstunde = 90 Minuten
12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff


besondere Ausbildungsfahrten:

5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Beleuchtungsfahrt
1 Stunde = 45 min.


Sonstiges:

Eine vor dem 01.04.1980 erworbene Fahrerlaubnisklasse 3 (heute Klasse B) schließt auch die heutige Fahrerlaubnisklasse A1 mit ein! Das bedeutet, ein Anwärter für die Klasse A, der die FE-Klasse 3 mitbringt, spart ganz erheblich bei den Sonderfahrten. Er halbiert quasi die gesetzlichen Vorgaben, indem er nur 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt absolvieren muss !


Unterlagen und Nachweise:

Lichtbild
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt





Klasse A
Klasse A2
Klasse A1
Klasse AM
Klasse MO
Klasse B
Klasse B197
Klasse B196
Klasse B96
Klasse BE